Die Europäisierung hat viele Bereiche der nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten stark beeinflusst. Ihre Funktionsweise und Durchsetzung sind weitgehend geklärt. Unklar und umstritten ist jedoch, wie weit die Harmonisierung des nationalen Verfassungsrechts durch EU-Recht reicht. Die Konferenz untersucht diese Frage aus deutsch-polnischer Perspektive. Dabei werden zentrale Bereiche staatlicher Souveränität betrachtet, insbesondere: Justiz, Verteidigung, Haushalt und Finanzen. Abschließend wird die Frage gestellt, ob die nationalen Verfassungsrechte auch auf das EU-Primärrecht zurückwirken und zur Entstehung eines gemeinsamen europäischen Verfassungsrechts beitragen.
Tagungsprogramm:
09:30 Uhr: Anmeldung und Kaffee
10:00 Uhr: Eröffnung und Einleitung – Mathias Honer
10:15 Uhr: Keynote: „Europäische Union der Bürgerinnen und Bürger oder der Mitgliedstaaten?“ – Gesine Schwan
10:45 Uhr: Grund und Grenzen der Europäisierung des Verfassungsrechts, Vorträge mit anschl. Diskussion: Peter M. Huber, Christian Calliess, Robert Grzeszczak, Moderation: Matthias Dombert
12:15 Uhr: Mittagspause
13:30 Uhr: Europäisierung der Justizverfassung, Vorträge mit anschl. Diskussion: Mattias Wendel Wojciech Piątek, Moderation: Robert Böttner
14:30 Uhr: Kaffeepause
15:00 Uhr: Verteidigung, Finanzen, Haushalt, Medien … Wie weit reicht die Europäisierung des Verfassungsrechts? Impulsvorträge mit anschl. Podiumsdiskussion:
Jan Beutler, Natalia Kohtamäki, Ruth Weber, Tadeusz Kowalski, Moderation: Sophia Paulini
16:30 Uhr: Ausblick – Von der Europäisierung des mitgliedstaatlichen Verfassungsrechts zu einem gemeineuropäischen Verfassungsrecht? – Markus Kotzur
17:00 Uhr Abschluss mit Natalia Kohtamäki und Mathias Honer
Anmeldung unter: evr@europa-uni.de
Veranstaltungssprachen: Deutsch und Polnisch mit Simultanübersetzung
Die Veranstaltung ist kostenfrei.