Wenn der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag in der Rückschau diskutiert, analysiert oder eingeordnet wird, dann wird zu Recht auf seine vielfältigen Funktionen für das Miteinander beider Länder verwiesen. Zahlreiche Würdigungen haben auf seine Bedeutung als Zäsur, als neues Fundament, als Kooperationsrahmen oder schlicht als Bezugspunkt für viele konkrete Formen des Austauschs und des Zusammenwirkens hingewiesen.
Aus gutem Grunde wurde und wird immer wieder die frühe Einbettung der deutsch-polnischen Beziehungen in einen breiten europäischen Kontext betont. Richtig und wichtig ist ebenso die Feststellung, dass der Nachbarschaftsvertrag im Prinzip als „Doppelpack“ mit dem Grenzbestätigungsvertrag zu sehen ist, die es nur in der Kombination ermöglichten, die letzten Uneindeutigkeiten in der Grenzfrage zu eliminieren und den Blick in eine gemeinsame Zukunft zu wenden.
Im Nachhinein wird man zum Schluss kommen können, dass dieses Vorgehen, also die Kontraktualisierung von Kooperationsabsichten, die Ausklammerung „heikler Themen“ wie etwa von Vermögensfragen, die Etablierung von Dialoginstitutionen oder die kleinteilige Fixierung eines breiten Spektrums von Feldern der Zusammenarbeit in der damaligen Ära der Unbestimmtheit gute Dienste geleistet hat. Diese „Vertragsmethode“ gab dem zarten Pflänzchen der neuen deutsch-polnischen Beziehungen Schutz, Dünger und ein Ökosystem, in dem es gedeihen konnte.
Verträge sind auch Selbstverpflichtungen
Ungeachtet dessen bleibt indes auch zu konstatieren, dass diese „Vertragsmethode“ in der Folgezeit, in den Jahren der Annäherung Polens an die Strukturen des Westens und erst recht nach der Einbindung Polens in EU und NATO, keine vergleichbaren Leistungen erbringen konnte. Die inhaltlich gerechtfertigten Debatten um eine Aktualisierung und Modernisierung des Vertragswerks, aber auch über den Stellenwert neuer vertraglicher Arrangements, wie etwa des neuen Verteidigungsabkommens zwischen Deutschland und Polen, müssen auch in diesem Lichte gesehen werden.
Denn Verträge sind auch Selbstverpflichtungen in Wechselseitigkeit, die aus Zweifeln der Parteien an ihrer eigenen Prinzipientreue und an ihrem Kooperationswillen bestehen. Ihre Wirkungsmacht hängt von der Entschlossenheit beider Seiten und von einem Gefühl der gemeinsamen Aufgaben ab. Die deutsch-polnischen Beziehungen und die über Jahre hinweg verpassten Chancen bilateraler Abstimmung im europäischen Gefüge sind ein gutes Beispiel hierfür.
Ein Blick zurück – den Vertrag nicht überfrachten
Man muss sich davor hüten, ein Dokument wie den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag zu überfrachten. Die Erfolge der „Gründerzeit“ der deutsch-polnischen Beziehungen nach 1989 waren gewiss auch Früchte dieses Abkommens. Das „Anfahren“ der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, regionalen sowie politischen Vertäuungen bedurfte eines strukturierenden Rahmens und einer Kommunikationsinfrastruktur. Und hierbei lieferte der Vertrag praktische Regelungen und etablierte sogar Instrumente oder Institutionen – von Jugendaustausch über grenzüberschreitende Kontakte bis zu Konsultationen auf Regierungsebene.
Doch was die deutsch-polnischen Beziehungen in den Jahren danach zumindest politisch beförderte oder verkomplizierte, waren Entwicklungen, die außerhalb der Logik des Vertrags lagen. Drei Faktorenbündel sind dabei besonders hervorzuheben.
Erstens war die überspannende Entwicklung für das Kooperationsgeschehen beider Staaten alsbald die Anbindung und dann die Einbindung Polens in das System der europäischen Integration und die transatlantische Allianz. Insbesondere die wachsende Europäisierung der beiden Länder mit all den daraus resultierenden neuen Kooperationsfeldern, aber auch Reibungsflächen war ja etwas, was der Vertrag erst andeuten konnte.
Auch ein Widerpart
Schon die Beitrittsverhandlungen mit stark deutsch-polnisch gefärbten Auseinandersetzungen um Arbeitnehmerfreizügigkeit oder den Landerwerb durch Ausländer hatten verdeutlicht, dass die gemeinsame Einbindung in die EU zwar neue Chancen, aber eben auch Differenzen aufgrund neuer Nähe hervorbringen würde. Nachdem Polen dann als Vollmitglied „mit am Tisch“ saß, erstaunte es so manchen deutschen Beobachter, dass der Nachbar bei Schlüsselfragen europäischer und internationaler Politik, auch Widerpart und entschlossener Vertretener eigener Belange sein würde. Zu Beginn der 2000er Jahre standen beide Länder während des Irak-Kriegs auf unterschiedlichen Seiten der sprichwörtlichen Barrikade. „Nizza oder Tod“ wurde in Deutschland als Symbol für polnische Sperrigkeit in der Europäischen Union aufgefasst. Berlins Präferenz an einer russlandlastigen „Ostpolitik“ und sein Festhalten an den Nord-Stream-Pipelineprojekten wurden in Polen als Illoyalität gewertet.

Den Widerstand Polens gegen eine EU-Migrationspolitik, die obligatorische Flüchtlingsverteilung beinhaltete, sah man in Deutschland als Infragestellung europäischer Solidarität. Nach Zerwürfnissen um Rechtsstaatlichkeit und dem aus Polen erklingenden Ruf nach finanzieller Entschädigung für polnisches Leiden, das von Deutschen im Zweiten Weltkrieg verursacht wurde, schien der Geist des Nachbarschaftsvertrags politisch weitgehend ausgedünnt.
Zweitens erwies sich der Versuch, brisante Themen mit Vergangenheitsbezug gleichsam zu isolieren, zunächst als erfolgreich. Der Briefwechsel der Außenminister, in dem lapidar festgehalten wurde, dass sich der Vertrag unter anderem nicht mit „Vermögensfragen“ befasst, sollte eine Entkopplung von Problemen wie die Eigentumsansprüche deutscher Geflüchteter und Vertriebener von der neuen Agenda ermöglichen. Dieser diplomatische Kunstgriff war zunächst ungemein hilfreich, zusammen mit der abschließenden Bestätigung des Grenzverlaufs, konnten so Blockaden in der labilen Frühphase der neuen deutsch-polnischen Wirklichkeit umgangen werden.
Doch bald zeigte sich, dass aus den derart schlummernden Konflikten auch wieder offene Zwistigkeiten werden können. Die Schritte der „Preußischen Treuhand“ führten die Bundesregierung zum Standpunkt, dass sie derlei Eigentumsansprüche deutscher Bürger gegen Polen vor internationalen Gerichten nicht unterstützen würde. Auch wenn die Problematik sich rechtlich bald erledigt hatte, tauchten bald andere materielle und finanzielle Forderungen auf: die Reparations- und später die Kompensations- oder Wiedergutmachungsdiskussionen begannen sich mit voller Wucht in das deutsch-polnische Verhältnis einzuschreiben. Auch in diesem Zusammenhang wird sichtbar: Der Nachbarschaftsvertrag konnte nicht regulieren, wofür er nicht gemacht war. Er konnte nicht als Entstörungsprogramm für beide Länder wirken.
Drittens schließlich konnte und kann ein Vertrag, auch wenn er nicht nur Zusammenarbeit, sondern sogar Freundschaft anstrebt, nicht die gegenseitigen Aufwallungen bearbeiten, die aus innenpolitischen Instrumentalisierungen oder aus der Gesellschaft kommen. Der Vertrag ist keine Handhabe, um emotionale Überreizungen zu managen. Es ist umgekehrt: Er benötigt gesellschaftliche, vor allem aber politische Deckung, ein Mindestmaß an aktivem Wohlwollen, um sein Potential entfalten zu können. Die Veranstaltung eng getakteter, jährlicher Konsultationen kann angesichts fehlender Bereitschaft dann auch folgenlos ausfallen. Und selbst wenn derlei Gespräche stattfinden, können sie bei wachsender Aversion zum Ritual werden.
Nicht uninteressant ist bei alldem nicht nur dass, sondern wo der Vertrag sich mit einer zentralen Kategorie gerade im deutsch-polnischen Verhältnis beschäftigt: mit Vertrauen. Angesprochen wird Vertrauen im Zusammenhang mit Sicherheit und Stabilität in Europa, mit den Wirtschaftsbeziehungen, die auch als ein notwendiges Element „bei der Stärkung des Vertrauens zwischen beiden Ländern und ihren Völkern“ verstanden wird, sowie im Zusammenhang mit der „jungen Generation“, der eine besondere Rolle bei der Vertrauensbildung zugeschrieben wird. Der Vertrag identifizierte Vertrauen also als bedeutsames Kriterium für die Qualität der Beziehungen. Er war aber nicht in der Lage, nachhaltig Vertrauenspolitik etwa durch Institutionalisierung und Verflechtung zu herbeizuführen.
Auf dem Weg zu einer Aufgabenmethode
Nach der gelungenen Take-Off-Phase der deutsch-polnischen Beziehungen folgten Momente der Orientierungslosigkeit und unerwartete Turbulenzen. Der Vertrag trat dabei in den Hintergrund, und nach vorne schoben sich gegenseitige Überraschungen und Enttäuschungen, vor allem aber auch neue Herausforderungen. Für die deutsch-polnische Zukunft ergeben sich aus dem nüchternen Blick auf die letzten dreieinhalb Jahrzehnte Anhaltspunkte dafür, wie beide Länder nicht nur ihren Umgang miteinander ausgestalten können, sondern auch wie sie ihrer Verantwortung für Europa besser gerecht werden können.
Deutschland und Polen sind gefordert, aus ihrer Provinzialität und der Tendenz, sich mit sich selbst und den jeweiligen Eigenheiten zu beschäftigen, herauszukommen. Die russische Herausforderung und die Sicherung Europas müssen zu Treibern der Gemeinsamkeit werden. Voraussetzung hierfür ist einerseits, dass Polen sich auf Deutschland einlässt und sich zu Vorhaben wie der deutschen „Zeitenwende“ zustimmend und bekräftigend gibt. Bislang scheinen hier erhebliche Ambivalenzen auf: Rüstet sich Deutschland, so fragen sich manche, wozu ein angeblich auf lange Sicht unberechenbares Deutschland sein Potential nutzen wird. Bleibt Deutschland hinter den selbstgesetzten Zielen zurück, werden Unglaubwürdigkeit und Rückfall in Beschwichtigungspolitik gegenüber Russland vermutet. Andererseits sollte Deutschland gelassener auf Polens regionale Sicherheitskooperationen und seine spezifischen verteidigungspolitischen Verlinkungen mit den USA blicken. Deutschland muss überdies im gesamteuropäischen Umfeld erkennen, dass Polen nicht nur keine Manövriermasse sein will, sondern die Kooperation mit Deutschland keinen privilegierten Stellenwert hat.
Polen wiederum sollte deutsche Führungsbereitschaft nicht als Hegemonialstreben missinterpretieren, sondern danach streben, eine Art Führungspartnerschaft mit Deutschland sowie anderen – etwa im Weimarer Dreieck oder in solchen Kooperationsformaten wie E5 oder E6 – zu etablieren. Die künftige Sicherheitsordnung Europas, die Sicherung der NATO-Ostflanke, die Erweiterung der Europäischen Union und nicht zuletzt der Ausbau der Behauptungsfähigkeiten der EU auf globaler Ebene werden neue Aufgaben sein, denen sich Deutschland und Polen mit anderen Partnern angesichts eines brüchigen und vulnerablen europäischen Gefüges einrichten müssen. Nach der Vertragsmethode, die die neuen deutsch-polnischen Beziehungen nach dem Systemwandel von 1989 katalysierte, sollte infolge der Zäsur durch die russische Bedrohung und die amerikanischen Ungewissheiten nun eine deutsch-polnische Aufgabenmethode folgen.